a) Für einen Agriturismus bestimmter Immbilienkomplex bestehend aus: einem zweistöckigen Gebäudeteil. mit drei Gästezimmernn mit Bad im Erdgeschoß und weiteren drei Gästezimmern mit Bad im ersten Stock; einem einstöckigen Gebäude, in dem Mahlzeiten vorbereitet und serviert werden; Gelände; ländliches Gebäude mit Grundstück. b) Geräte und Einrichtungsgegenstände, die sich in der Immobilie befinden; c) Genehmigungen / Lizenzen, die dem Einzelunternehmen der Schuldnerin, Besitzerin des Agriturismus erteilt worden waren.
a) Für einen Agriturismus bestimmter Immbilienkomplex bestehend aus: einem zweistöckigen Gebäudeteil. mit drei Gästezimmernn mit Bad im Erdgeschoß und weiteren drei Gästezimmern mit Bad im ersten Stock; einem einstöckigen Gebäude, in dem Mahlzeiten vorbereitet und serviert werden; Gelände; ländliches Gebäude mit Grundstück.
b) Geräte und Einrichtungsgegenstände, die sich in der Immobilie befinden; c) Genehmigungen / Lizenzen, die dem Einzelunternehmen der Schuldnerin, Besitzerin des Agriturismus erteilt worden waren.